Die Adler Wirtschaft
Wachendorff Gastronomie GmbH 
Franz Keller und Franz Keller
Hauptstraße 31
65347 Hattenheim im Rheingau
Telefon +49 / 6723 / 7982
Telefax +49 / 6723 / 87867
E-Mail adlerwirtschaft(@)franzkeller.de

Hauptstraße 31
Hattenheim, HE, 65347
Germany

+49 6723 7982

AGB

AGB
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von "Übernachtungszimmern" sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend "Leistungserbringung") von „Franz Keller Zimmervermietung“ (nachfolgend "Franz Keller Zimmervermietung") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde"; Franz Keller Zimmervermietung und Kunde werden nachfolgend zusammen auch als "Parteien" bezeichnet). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.

II. Vertragsschluss
Angebote der Franz Keller Zimmervermietung sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch die Franz Keller Zimmervermietung zustande. Franz Keller Zimmervermietung ist nicht verpflichtet, den Vertragsschluss schriftlich zu bestätigen.
III. Untervermietung / Nutzungsart
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer und Räumlichkeiten, bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der Franz Keller Zimmervermietung.
IV. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die
Franz Keller Zimmervermietung hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
2.
Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 16 Uhr zur
Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.
Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 13 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer
nicht rechtzeitig geräumt, kann Franz Keller Zimmervermietung über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 70 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Zimmerpreises gemäß Preisliste. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass Franz Keller Zimmervermietung überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

V. Leistungen / Preise / Zahlung / Aufrechnung / Pfandrecht
1.
Franz Keller Zimmervermietung ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Räumlichkeiten
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise der
Franz Keller Zimmervermietung zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Franz Keller Zimmervermietung an Dritte.
3.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Im Falle einer
Erhöhung der Mehrwertsteuer behält sich die Franz Keller Zimmervermietung vor, die Preise entsprechend anzupassen.
4.
Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln
gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
5.
Die Preise können von der Franz Keller Zimmervermietung geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Franz Keller Zimmervermietung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6.
Rechnungen der Franz Keller Zimmervermietung ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Franz Keller Zimmervermietung berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Franz Keller Zimmervermietung bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten. Ansonsten sind Zahlungen bei Rechnungsstellung direkt und in voller Höhe vor Ort zu leisten.
7.
Die Franz Keller Zimmervermietung ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, höchstens 100% des Gesamtpreises, zu verlangen.
8.
Die Franz Keller Zimmervermietung behält sich vor, Kreditkarten, die zur Garantie hinterlegt wurden, stichprobenartig zu belasten um deren Gültigkeit zu verifizieren. Sollte die Kreditkarte nicht gedeckt sein, so behält sich dieFranz Keller Zimmervermietung den Zwischenverkauf des Zimmers vor, wird aber die Gäste darüber informieren.
9.
An allen vom Kunden in die Franz Keller Zimmervermietung eingebrachten Gegenständen hat die Franz Keller Zimmervermietung fü seine Forderungen ein Pfandrecht.

VI. Nichterscheinen/ Rücktritt / Stornierung des Kunden
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Franz Keller Zimmervermietung geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Franz Keller Zimmervermietung.
2.
Für gemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die schriftliche
Zustimmung gemäß Ziffer 1 nichterfolgt, die Buchung vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht
erscheint. Die Franz Keller Zimmervermietung muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist verpflichtet,100% des vertraglich vereinbarten Gesamtbuchungswertes für Übernachtung mit oder ohne Frühstückzu entrichten. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der Franz Keller Zimmervermietungüberhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
3.
Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung der Franz Keller Zimmervermietungzur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am
Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
zusteht.

VII. Rücktritt der Franz Keller Zimmervermietung
1.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
die Franz Keller Zimmervermietungin diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde
auf Rückfragen der Franz Keller Zimmervermietung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.
Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese
auch innerhalb einer der Franz Keller Zimmervermietung gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist Franz Keller Zimmervermietungberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Ferner ist Franz Keller Zimmervermietung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, beispielsweise falls
o
höhere Gewalt oder andere von der Franz Keller Zimmervermietung nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Streik oder Stromausfall);
o
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der
Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
o
Franz Keller Zimmervermietung begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der
Franz Keller Zimmervermietung in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich der Franz Keller Zimmervermietungzuzurechnen ist;
o
der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung
zu anderen als Beherbergungszwecken ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung der
Franz Keller Zimmervermietung vornimmt.
4.
Bei berechtigtem Rücktritt der Franz Keller Zimmervermietung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VIII. Generelle Haftung der Franz Keller Zimmervermietung; Verjährung
1.
Die Haftung der Franz Keller Zimmervermietung für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer von derFranz Keller Zimmervermietung übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzung und einer Verletzung von so genannten Kardinalpflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.
3.
Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden in der Franz Keller Zimmervermietung. Die Franz Keller Zimmervermietung übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4.
Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Ziffer 3 unberührt. Die Franz Keller Zimmervermietung haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3500,-- EUR, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,--
EUR.
5.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz der Franz Keller Zimmervermietung – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Die Franz Keller Zimmervermietung haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.
Die Franz Keller Zimmervermietung führt keine Weckaufträge aus.
7.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die
Franz Keller Zimmervermietung übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind
ausgeschlossen.
8.
Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des
Kunden ein Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438
Abs.1 Nr. 2 und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BG Bund § 199 Abs. 4
BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder
grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten
nicht, wenn der Franz Keller Zimmervermietung Vorsatz zur Last fällt.


IX. Fundsachen
Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Franz Keller Zimmervermietung bewahrt zurückgelassene Sachen 2 Monate auf.